Geschäftsbedingungen der B&W-Solarstrom, Tomas Bode
für die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen

1. Allgemeines

Diese Standardbedingungen für den Verkauf und die Montage von Photovoltaikanlagen gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden.

Das Angebot, die Angebotsannahme, Auftragsbestätigung oder der Verkauf mit Montage jeglicher Produkte unterliegt den vorliegenden Bedingungen. Jeglichen Bedingungen oder vertragsabändernden Bestimmungen des Kunden wird widersprochen; sie werden der B&W-Solarstrom gegenüber nur wirksam, wenn die B&W-Solarstrom diesen Änderungen schriftlich zustimmt.

Etwaige irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen der B&W-Solarstrom dürfen von dieser berichtigt werden, ohne dass die B&W-Solarstrom für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden darf.

2.Bestellung und Angebotsunterlagen

Von Kunden vorgelegte Bestellungen gelten durch die B&W-Solarstrom nur dann als angenommen, wenn sie von dieser oder ihrem autorisierten  Repräsentanten/Vertreter innerhalb von 21 Tagen ab Vorlage schriftlich angenommen werden.

Menge, Qualität und Beschreibung entsprechen dem Angebot der B&W-Solarstrom (wenn es von Kunden angenommen wird) oder der Bestellung des Kunden (wenn diese von der B&W-Solarstrom angenommen wird). Alle Verkaufsunterlagen, Spezifizierungen und Preislisten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Die B&W-Solarstrom behält sich das Recht vor, die Warenbeschreibungen im Hinblick auf die Spezifizierung insoweit abzuändern, soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit auftreten.

3.Kaufpreis

Der Kaufpreis soll der von der B&W-Solarstrom genannte Preis sein, oder, wo dies nicht im Einzelnen geschehen ist, der in den aktuellen Preislisten der B&W-Solarstrom aufgestellte Preis, wie er zum Zeitpunkt der Lieferung gültig ist.

Die B&W-Solarstrom behält sich das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor Ausführung der Auslieferung und der Montage, den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen, außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderungen von Vorlieferanten nötig ist.

Soweit nicht anders im Angebot oder den Verkaufspreislisten angegeben oder soweit nicht anders zwischen der B&W-Solarstrom und Kunden schriftlich vereinbart, sind alle von der B&W-Solarstrom genannten Preise auf der Basis ab Bereitstellung an dem vertraglich vereinbarten Lieferort genannt. Soweit die B&W-Solarstrom bereit ist, die Anlage an andere Orte auszuliefern und zu montieren, hat der Kunde die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen.

4. Zahlungsbedingungen

Der Käufer hat den Kaufpreis innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung genannten Frist, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zu entrichten. Zahlungen sollen nur per Banküberweisung erfolgen; Wechsel- und Scheckzahlung werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt.

Falls der Kunde seiner Zahlungspflicht am Fälligkeitstag nicht nachkommt, darf die B&W-Solarstrom  –ohne Aufgabe etwaiger weiterer ihr zustehender Rechte und Ansprüche- nach ihrer Wahl:

- den Vertrag kündigen oder weitere Lieferungen an den Kunden aussetzen; oder
- den Kunden mit Zinsen auf den nicht bezahlten Betrag belasten, die sich auf 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz belaufen, bis endgültig und vollständig gezahlt worden ist. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. 

5. Lieferung und Montage

Die Lieferung der Photovoltaikanlage erfolgt durch Anlieferung an den zwischen der B&W-Solarstrom und dem Kunden vereinbarten Lieferort. Die B&W-Solarstrom ist berechtigt, die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.

Der Kunde gestattet der B&W-Solarstrom und den von ihr beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zum Grundstück und dem Gebäude, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Liefer- und Montageleistungen erforderlich ist.
Wenn der Kunde sich am Fälligkeitstag in Annahmeverzug befindet, muss er dennoch den Kaufpreis zahlen.

Dem Kunden obliegt es, dafür Sorge zu tragen, dass die Montage und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage vereinbarungsgemäß begonnen und durchgeführt werden kann.

Sollten Wetterbedingungen, insbesondere im Winter, den Baufortschritt in irgendeiner Form behindern, so können seitens des Kunden
keinerlei Ansprüche gegen die B&W-Solarstrom aufgrund hierdurch entstehender Verzugs- oder sonstiger Schäden geltend gemacht werden. Eventuell daraus entstehende Mehraufwendungen durch Wind-, Schnee- und Eisbehinderungen im Baustellenbereich und das Zugänglichmachen, bzw. zur Absicherung der Baustelle im Rahmen erforderlicher Arbeitsschutzmassnahmen trägt ausschließlich der Kunde. B&W-Solarstrom und von ihr beauftragte Dritte sind ausdrücklich berechtigt, die Sicherungsarbeiten selbsttätig ohne weiteren Auftrag auszuführen, bzw. die Arbeitenaus Sicherheitsgründen einzustellen, sobald die Witterung dies erfordert.

Baugenehmigungen und etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen müssen vor Beginn der Montagearbeiten seitens des Kunden sichergestellt werden. Die Auftragnehmerin übernimmt keinerlei Haftung durch zu Baubeginn fehlende Genehmigungen. Dieses gilt auch für den statischen Nachweis.

6. Abnahme und Gefahrübergang

Die Abnahme erfolgt durch den Kunden nach betriebsfertiger Montage der Photovoltaikanlage. Einer Abnahme steht gleich, wenn der Kunde die Photovoltaikanlage nicht innerhalb einer ihm von der B&W-Solarstrom gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl dieser Abnahme kein Rechtsgrund im Wege steht. Die Abnahme gilt in jedem Fall als erfolgt, wenn die Photovoltaikanlage von dem Kunden in Betrieb genommen worden ist. Über die Abnahme soll ein schriftliches Protokoll gefertigt werden, das von der B&W-Solarstrom und dem Kunden zu unterzeichnen ist.

Die Gefahr einer wesentlichen Verschlechterung sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Kunden allerdings bereits dann über, wenn und soweit die Solarmodule auf das dazugehörige Trägersystem aufgebracht sind.

7. Eigentumsvorbehalt

Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs oder anderer Bestimmungen dieser Vertragsbe­dingungen, geht das Eigentum an den einzelnen Bestandteilen der Photovoltaikanlage nicht auf den Kunden über, solange nicht der gesamte Kaufpreis gezahlt worden ist.

Nach etwaigem Rücktritt vom Vertrag hat die B&W-Solarstrom das Recht, die Photovoltaik­anlage herauszuverlangen, anderweitig zu veräußern oder sonst wie darüber zu verfügen.

Solange die Photovoltaikanlage nicht vollständig bezahlt ist, besitzt der Kunde die Anlage treuhänderisch für die B&W-Solarstrom. Er ist verpflichtet, diese jederzeit ordnungsgemäß zu sichern und zu versichern und als Eigentum der B&W-Solarstrom auszuweisen.

Auch bereits vor der vollständigen Bezahlung darf der Kunde die Anlage im gewöhnlichen Betrieb nutzen, allerdings ist jegliches Entgelt (einschließlich etwaiger Versicherungsleistungen) für die B&W-Solarstrom zu vereinnahmen und vom eigenen Vermögen des Kunden und etwaiger getrennt auszuweisen.

Für den Fall der Vermengung oder Vermischung von Teilen der Photovoltaik-Anlage der B&W-Solarstrom mit Rechtsgütern im Eigentum des Kunden oder etwaiger Dritter erwirbt die B&W-Solarstrom entsprechendes Teileigentum.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die B&W-Solarstrom unverzüglich zu benachrichtigen, damit die B&W-Solarstrom Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Kunde dieser Aufgabe nicht  nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden.

Die B&W-Solarstrom verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die der B&W-Solarstrom zustehenden Forderungen übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten trifft die B&W-Solarstrom.

8.Gewährleistung und Haftungsausschluss

Der Kunde muss die Ware im Sinne des § 377 HGB untersuchen und etwaige Rügen erheben.

Der Kunde hat den Kaufgegenstand nach Ablieferung auf etwaige Mängel zu untersuchen und B&W-Solarstrom festgestellte Mängel unverzüglich anzuzeigen.

Die Ansprüche des Kunden gegen die B&W-Solarstrom sind auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate.

Im übrigen ist die Haftung der B&W-Solarstrom ausgeschlossen. Das gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der B&W-Solarstrom oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der B&W-Solarstrom beruhen, dies gilt weiterhin nicht für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der B&W-Solarstrom oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der B&W-Solarstrom beruhen.

Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung der B&W-Solarstrom auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die B&W-Solarstrom haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Begrenzung der Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


9.Weitere Bestimmungen

Die B&W-Solarstrom ist berechtigt, die Ware zu verändern und zu verbessern, ohne den Kunden hiervon vorher informieren zu müssen, soweit Veränderungen oder Verbesserungen weder Form noch Funktion der Ware nachhaltig belasten oder verschlechtern.



Diese Bedingungen ersetzten alle anderen Vereinbarungen, die die Vertragspartner vorher schriftlich oder mündlich getroffen haben und  die mit Unterzeichnung dieser Bedingungen unwirksam werden.

10.Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik  Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der B&W-Solarstrom. Die B&W-Solarstrom ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.


2.Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen B&W-Solarstrom und dem Kunden und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.


B&W-Solarstrom, Tomas Bode - Hans-Böckler-Strasse 1 -  37079 Göttingen - Deutschland